Moralische Grundprinzipien

Soziale und politische Gerechtigkeit sowie Nachhaltigkeit

Nachdem die grundlegenden Begriffe vorgestellt wurden sowie ein erster Einblick in traditionelle Ansatzpunkte zur Mediation von Markt und Moral vollzogen ist (s. oben), möchte ich in diesem Beitrag moralische Grundprinzipien vorstellen. Sie setzen den normativen Rahmen der gesamten Überlegungen und sind an das real-utopische Konzept von Erik Olin Wright zur Entwicklung einer alternativen Wirtschaftsform zum Kapitalismus innerhalb marktwirtschaftlicher Gesellschaften (z.B. Wright, Die Überwindung des Kapitalismus, 2014) angelehnt.

Hierbei bedeutet real-utopisch, dass die Theorie an den „emanzipatorischen Idealen“ festhält, aber zugleich anerkennt, „dass deren Realisierung voller weitreichender Komplexitäten und Widersprüche steckt“ (vgl. Wright, Die Überwindung des Kapitalismus, 2014, S. 634). Emanzipatorisch beschreibt dabei das Verschwinden von Suppression und die Ermöglichung von Selbstverwirklichung. Ich unterstütze die Erreichung dieser Ideale deshalb, weil ich die Meinung vertrete, dass Selbstverwirklichung unter Berücksichtigung der Rechte Anderer mit Blick auf eine individualistische Denkweise das höchste Gut ist, das der Mensch erreichen kann. Dabei verstehe ich diesen Begriff so, dass er die Achtung der Menschenwürde und die Erfüllung menschlicher Bedürfnisse sowie positiver Emotionen wie Liebe, Freude, Glück und Wertschätzung einschließt. Wrights Prinzipien empfinde ich entsprechend als sehr erstrebenswert. Wie noch zu erkennen sein wird, sind sie darüber hinaus sehr umfassend und trotz ihrer Allgemeinheit konkret vorstellbar. Zwei der folgenden drei Konzepte verwenden den Begriff der Gerechtigkeit, der bereits oben diskutiert wurde. Es lässt sich bereits an dieser Stelle festhalten, dass diese Postulate die egalitäre Ansicht von Verteilungsgerechtigkeit vertreten, also insbesondere keine Hierarchie unter den Gerechtigkeitsempfängern aufstellen oder diese miteinander saldieren. Dies führt mich zu dem ersten der drei moralischen Leitlinien.

            Soziale Gerechtigkeit herrscht, wenn alle Menschen „weitgehend gleichen[, kontinuierlichen] Zugang zu den gesellschaftlichen und materiellen Voraussetzungen eines gedeihenden Lebens“ (vgl. Wright, Die Überwindung des Kapitalismus, 2014, S. 635) besitzen.

Dieses Postulat bedarf einiger erklärender Worte. Zunächst einmal ist herauszuheben, dass von kontinuierlichem Zugang anstatt von Chance gesprochen wird. Dies gründet auf der Tatsache, dass sich der Begriff Chance auf eine Ausgangssituation bezieht und somit die Forderung nach Chancengleichheit letztlich nur gleiche Bedingungen bis zu einem gewissen Punkt erwirken möchte. Wenn jemand einmal abgehängt wurde, kann er sich im Sinne der Gleichheit von Chancen nicht beschweren, solange die Ausgangslage identisch war.

Die Betonung der Kontinuität ist Folge einer Gerechtigkeitsauffassung, die sich auf die Resultate einer Verteilung konzentriert. Hingegen impliziert eine Forderung nach reiner Chancengleichheit eine andere Auffassung, denn gleiche Chancen sind auch dann gegeben, wenn per Glücksspiel zu Geburt über ein erfüllendes oder miserables Leben entschieden würde, wobei die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs sehr gering ist (vgl. Wright, Die Überwindung des Kapitalismus, 2014, S. 636). Die in dieser Arbeit vertretene ergebnisorientierte Sichtweise bewertet dieses Glücksspiel trotz gleicher Chancen entsprechend als ungerecht.

            Nun, wodurch ist ein gedeihendes (engl. flourishing) Leben charakterisiert? Es ist wohl klar, dass dieser Begriff hoch subjektiv geprägt ist. Allerdings will ich mit Hilfe von Wright versuchen, eine objektive Beschreibung zu geben, die sich zur Bewertung von Institutionen wie den Finanzmärkten verwenden lässt. An vorderster Front der Charakteristiken eines gedeihenden Lebens steht die Sicherung der Grundbedürfnisse, die sich insbesondere nicht auf materielles Eigentum beschränkt. Denn, damit ein Mensch sich um seine Vorlieben oder Interessen kümmern kann, muss zunächst einmal seine „elementare Funktionstüchtigkeit“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 54) sichergestellt sein. Neben physischen müssen dabei auch soziale und kulturelle Grundausstattungen gegeben sein. Sind sie das, so gedeiht ein menschliches Leben dann, wenn es auf eine gewisse Art und Weise sein Potenzial verwirklicht. Wie von einem Kopfbahnhof, der die Erfüllung der beschriebenen Grundausstattung darstellt, ausgehend, hat der Mensch in einer sozial gerechten Gesellschaft die Möglichkeit, seine verschiedenen Talente in diverse Richtungen zu entwickeln und einzusetzen. Die Anerkennung der Multidimensionalität des menschlichen Potenzials spielt dabei eine wichtige Rolle. Ich möchte mich hier nicht auf bestimmte menschliche Fähigkeiten festlegen, sondern fortwährend die Gesamtheit der Entwicklungsmöglichkeiten, die „intellektueller, künstlerischer, körperlicher, gesellschaftlicher, moralischer und spiritueller Art“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 55) sind, betrachten. Insbesondere soll dabei keine Hierarchie von Fähigkeiten aufgestellt werden, sondern, solange ein Mensch nicht daran gehindert wird, sich nach seinen Talenten zu entwickeln, gedeiht dieser.

            Von zentraler Bedeutung ist der Hinweis darauf, dass dieses Konzept eine weitgehende Gleichheit fordert und damit Ungleichheiten ausdrücklich erlaubt, insbesondere bzgl. des Einkommens oder des Lebensstandards. Im Sinne von William Ryan folgt es dem Prinzip „Gleiche Anteile, bis alle genug haben: Fair Play, was den Überschuss angeht“ (vgl. Ryan, 1981, S. 9), wobei sich der Begriff genug nicht zwingend nur auf essenzielle Bedürfnisse bezieht (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 57, Fußnote 7).

            Nicht zu vernachlässigen ist auch die formulierte Forderung nach den gesellschaftlichen – neben materiellen – Voraussetzungen eines gedeihenden Lebens. Eine von wechselseitigem Respekt geprägte Gesellschaft, die die moralische Gleichwertigkeit ihrer Individuen anerkennt, stellt ein starkes Fundament für die Möglichkeit eines jeden dar, aufzublühen.

            Es ist darüber hinaus zu betonen, dass das hier vorgetragene Postulat der sozialen Gerechtigkeit global formuliert ist und alle Menschen erreichen möchte. Wie in den bisherigen Beiträgen bereits angedeutet, behaupte ich, dass das beschriebene Postulat in dieser Hinsicht nicht erfüllt ist. Meine These im Kontext dieses Blogs ist, dass die betrachteten internationalen Finanzmärkte Menschen rund um den gesamten Globus tangieren und beispielsweise aufgrund von Tätigkeiten wie Nahrungsmittelspekulation und gierigem, egoistischem Verhalten einen gewissen Anteil an der Verletzung sozialer Gerechtigkeit besitzen. Diese Behauptung wird noch in späteren Blogeinträgen gestützt werden. Aufgrund ihrer Internationalität besitzen Finanzmärkte aber auch zumindest theoretisch die Möglichkeit, etwas an diesem Befund zu ändern. Selbstverständlich wird eine praktische Umsetzung einer solchen Theorie umso schwieriger, je größer ihre Reichweite sein soll. Insbesondere vor dem Hintergrund einer fehlenden globalen Sanktionsinstanz im Sinne der Sozialpolitik gegen den Markt steht ein großes Fragezeichen vor der praktischen Erfüllbarkeit der oben beschriebenen Kriterien. Dies sollte allerdings kein Hindernis dafür darstellen, moralische Ideale zu formulieren, denn wie es im Volksmund heißt, ist Erkenntnis der erste Schritt zur Besserung. Ich behaupte also, dass es möglich ist, Verhaltensweisen und Vorgänge an den Finanzmärkten derart zu etablieren bzw. auszurichten, dass sie dabei helfen, dem Ideal der globalen sozialen Gerechtigkeit näherzukommen. Ein großer Schritt in diese Richtung wäre meines Erachtens bereits dann getan, wenn finanzwirtschaftliche Situationen, die Verletzungen dieses Ideals darstellen, seltener werden oder gar gänzlich verhindert werden können. Ebenfalls in späteren Blogbeiträgen werde ich mich daran versuchen, solche Verstöße aufzuzeigen und Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren. Ich stelle nun das zweite moralische Grundprinzip vor.

            Politische Gerechtigkeit liegt dann vor, wenn alle Menschen in demselben Umfang die Möglichkeit besitzen, Entscheidungen über Angelegenheiten, die sich auf ihr Leben auswirken, zu treffen bzw. mitzubestimmen.

Der Kern dieses Prinzip liegt in der Selbstbestimmung bzw. der Forderung, dass Menschen „so weitgehend wie möglich jene Entscheidungen kontrollieren [sollten], die sich auf ihr Leben auswirken“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 61). Dabei lassen sich derartige Entscheidungen anhand der folgenden zwei Phänomene gruppieren, die allerdings unglücklicherweise nicht ganz trennscharf sind.

Zum einen gibt es Angelegenheiten, die „das eigene[…] Leben als unabhängige Person“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 53) betreffen. Die Forderung, dass Menschen diese Art von Entscheidungen kontrollieren können, ist entsprechend eine Forderung nach individueller Freiheit. Der Freiheitsbegriff wird dabei positiv interpretiert, d.h. Freiheit steht nicht nur für die Abwesenheit von äußeren Zwängen (negative Freiheit), sondern für die konstruktive Ermöglichung von Handlungsspielräumen. In diesem Sinne ist die politische Gerechtigkeit als förderlich für die oben vorgestellte soziale Gerechtigkeit anzusehen, da positive Freiheit einen entscheidenden Treiber für ein gedeihendes Leben darstellt.  

Zum anderen gibt es kollektive Entscheidungssituationen, die sich auf Themen beziehen, die Folgen für das eigene Leben in einer Gemeinschaft haben. Die Forderung nach wirksamer Kontrolle über diese Entscheidungen, mit anderen Worten die Forderung nach Demokratie, bedeutet, dass Menschen tatsächlich, nicht nur formal, „ihr gemeinsames Schicksal kollektiv […] beherrschen“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 62). Die Schwierigkeit, die sich hier stellt und worauf oben schon hingewiesen wurde, ist, dass nicht präzise festzustellen ist, ob eine Entscheidung in die Kategorie der individuellen Freiheit oder Demokratie einzuordnen ist. Es stellt sich letztlich immer die Frage, in welchem Grad andere von individuellen Handlungen betroffen sind bzw. wie groß der Kreis der Leute ist, die die jeweilige Entscheidung betrifft. Offensichtlich löst jede vollzogene Handlung immer Nebeneffekte aus, die Einfluss auf Mitmenschen haben, ob intendiert oder nicht. Privates lässt sich also nur schwierig von Öffentlichem abgrenzen. Letztlich ist diese Grenzziehung „eine fundamental politische, in der sich die Machtverhältnisse zwischen unterschiedlichen Arten sozialer Interessen widerspiegeln“ (vgl. Wright, Die Überwindung des Kapitalismus, 2014, S. 639). Viele wirtschaftliche Entscheidungen in kapitalistischen Systemen sind ein gutes Beispiel für den Gebrauch dieser Machtverhältnisse, da unternehmensstrategische Entscheidungen von Vorständen und Unternehmenseignern oft vor dem Hintergrund des Privateigentums von Kapital als privat definiert und daraufhin über die Köpfe der Belegschaft hinweg getroffen werden, obwohl diese eher als öffentlich zu sehen sind und damit kollektiv entschieden werden müssten. Derartige Situationen, die sich durch Fremdbestimmung und Unfreiheit der betroffenen Personen auszeichnen, verletzen demnach das Postulat der politischen Gerechtigkeit und werden auch in späteren Blogeinträgen noch einmal aufgegriffen werden.

Letztendlich ergibt sich für die Erfüllung der Forderung nach politischer Gerechtigkeit, dass gesellschaftliche Institutionen dafür sorgen müssen, dass die formalen, zum Beispiel durch eine Verfassung gegebenen, Mittel zur Mitbestimmung kollektiver Entscheidungen nicht verweigert werden. In den Fällen, in denen diese formalen Einflussmöglichkeiten auf Angelegenheiten, die ein Kollektiv betreffen, gar nicht oder nur ungenügend vorhanden sind, müssen diese entsprechend im Sinne einer demokratischen Verfassung kreiert werden.

In beiden Fällen, ob praktische Umsetzung der formalen Gegebenheiten oder zusätzliche, neue Regelsetzung, kommt es im Sinne dieses Postulats darauf an, einen gleichen Zugang für alle zu den politischen Mitbestimmungsmitteln herzustellen. Dies bedeutet insbesondere, dass niemand ausgeschlossen werden darf, man denke zum Beispiel an die Apartheid in Südafrika. Auch darf niemand privilegiert werden, beispielsweise aufgrund seines großen materiellen Vermögens. Während heutzutage ersteres primär in weniger entwickelten Ländern vorkommt, lässt sich die USA unter anderem aufgrund des Spendensystems bei Wahlkampfkampagnen vor dem Hintergrund des obigen Postulats als politisch ungerecht bezeichnen. Vor dem Hintergrund eines kapitalistischen Wirtschaftssystems besitzt die Forderung nach politischer Gerechtigkeit besondere Brisanz. Denn, wie bereits angedeutet, impliziert private kapitalistische Macht oftmals eine so dominante Stellung, dass die Überführung in politische Macht, wenn überhaupt, nur schwierig verhindert werden kann. Ich behaupte, dass deshalb Institutionen geschaffen bzw. gestärkt werden müssen, die Sanktionsmöglichkeiten für die Fälle besitzen, in denen der Privatbesitz von Kapital dazu genutzt wird, die politische Gerechtigkeit auszuhebeln. In Bezug auf die Finanzmärkte bedeutet dies, dass Mittel gesucht sind, um die politische Macht finanzwirtschaftlicher Transaktionen zu kontrollieren bzw. einzugrenzen. Meine These lautet entsprechend, dass die Finanzwirtschaft insbesondere in Bezug auf die Realwirtschaft und letztlich auf die Gesellschaft im aktuellen Stadium eine Machtfülle innehat und eine Rücksichtslosigkeit aufweist, die dem Postulat der politischen Gerechtigkeit widerspricht. Analog zur Behauptung bezüglich der sozialen Gerechtigkeit, bin ich jedoch der Meinung, dass sich dieser Sachverhalt durch bestimmte Maßnahmen korrigieren lässt. Ziel späterer Blogeinträge wird es sein, genauere Informationen zu dieser Diagnose zu liefern und Beispielmaßnahmen zu diskutieren.

Bevor ich auf das dritte Prinzip zu sprechen komme, möchte ich noch einmal klarstellen, dass es sich bei den hier vorgestellten Gerechtigkeitskonzepten um Idealvorstellungen im zweifachen Sinne handelt. Zum einen in Bezug auf den utopischen Charakter, da die vollständige Erfüllung der Forderungen wohl kaum umsetzbar ist, es allerdings bereits einen moralischen Mehrwert schafft, näher an diese Wunschvorstellung heranzukommen. Im zweiten Sinne ideal sind diese Leitlinien, da sie den jeweiligen gleichen Zugang fordern, was logischerweise nicht bedeutet, dass jedermann den ihm gewährten Zugang auch nutzt. Es lassen sich den Menschen in einer liberalen Gesellschaft nur die Möglichkeiten zum Guten an die Hand geben, den Weg dorthin müssen sie im Sinne der positiven Freiheit selbst gehen. Nun zum dritten und letzten moralischen Bewertungsstandard.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist genau dann erfüllt, wenn für kommende Generationen in mindestens gleichem Umfang soziale und politische Gerechtigkeit herrscht wie für die aktuelle Generation. Das Postulat ist intuitiv nachvollziehbar, zieht allerdings gerade in der praktischen Umsetzung einige Probleme mit sich. Aufgrund der zeitlichen Dimension und des menschlichen Unvermögens, die Zukunft vorhersehen zu können, ist das Konzept der Nachhaltigkeit per Definition mit Entscheidungen unter Ungewissheit verbunden. So ist zum Beispiel nicht garantiert, dass die entscheidenden Nöte der aktuellen Zeit auch diejenigen der kommenden Generationen sein werden. Allein der Klimawandel wird dazu führen, dass die zukünftige Welt deutlich anders aufgebaut sein wird, als die heutige. Technologischer Wandel mag es möglich machen, das, was heute knapp ist, in ausreichendem Umfang wiederherzustellen oder durch ein reproduzierbares, vollständiges Substitut zu ersetzen. Aus diesem Grund kann es sein, dass es womöglich gar nicht notwendig ist, der heutigen Generation etwas zur Bereitstellung für künftige Generationen vorzuenthalten. Insbesondere mit Blick auf das Postulat der globalen sozialen Gerechtigkeit kann es sinnvoll sein, die heute verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um den Zugang zu den gesellschaftlichen und materiellen Mitteln „zur Führung eines von Selbstentfaltung geprägten Lebens“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 57) weltweit anzugleichen.

In jedem Fall lässt sich konstatieren, dass das Postulat der Nachhaltigkeit darauf hinweist, dass die Zustände in der Zukunft mindestens genauso wichtig sind, wie die heutigen. Ich behaupte und werde noch erläutern, dass das Verhalten auf den Finanzmärkten oftmals von einem sehr kurzfristigen Denken getrieben ist und Aspekte, die die Zukunft oder Nachhaltigkeit betreffen, häufig unberücksichtigt bleiben. Wie im Falle der anderen moralischen Grundprinzipien, vertrete ich aber auch die Meinung, dass dieser Befund therapiert werden kann.

Abschließend eine Zusammenfassung dieses Beitrags: Zunächst ging es um das Postulat der sozialen Gerechtigkeit, das für alle Menschen einen Zugang zu den Voraussetzungen eines gedeihenden Lebens fordert. Es wurde festgehalten, dass dieses Prinzip aktuell nicht zufriedenstellend erfüllt ist, woran unter anderem Spekulationen und Gier an den Finanzmärkten schuld sind.

Das zweite Leitprinzip war politische Gerechtigkeit, nach der alle Menschen in nennenswertem Umfang Kontrolle über die Entscheidungen haben, die ihr Leben betreffen. Dies bezieht sich sowohl auf die individuelle Freiheit als auch auf kollektive, d.h. demokratische Anliegen. Unter anderem aufgrund der Macht der Finanzmärkte gegenüber der Gesamtgesellschaft wurde angemerkt, dass auch die Erfüllung dieses Prinzips zu wünschen übriglässt.

Drittens, aber nicht letztens, fordert das Prinzip der Nachhaltigkeit, dass für kommende Generationen in mindestens gleichem Umfang soziale und politische Gerechtigkeit herrscht, wie für die aktuelle Generation. In Bezug auf die Finanzmärkte lässt sich diesbezüglich insbesondere die kurzfristige Denkweise von Finanzmarktakteuren kritisieren.

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