Der Begriff der Ökonomie bezeichnet die Wissenschaft der Wirtschaft. Möchte man sich mit ökonomischen Konzepten befassen, muss also zunächst klar sein, was die Wirtschaft genau ist.
Damit Menschen (über-)leben können, müssen ihre Bedürfnisse gestillt werden. Da die hierfür notwendigen Mittel nicht einfach vom Himmel fallen, müssen diese zunächst produziert werden, bevor sie konsumiert werden können. In diesem Sinne meint Wirtschaft die „Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen, die sich auf die Produktion und den Konsum knapper Güter beziehen“ (vgl. Prechtl & Burkard, 2008). In der Praxis geht es bei diesen Gütern allerdings nicht nur um die Befriedigung der essenziellen Grundbedürfnisse, sondern in einer weiteren Ebene auch darum, nützliche oder wünschenswerte, der Selbstverwirklichung zuträgliche, Begehren zu stillen. Zur Produktion von realen Gütern werden Geld, Arbeitskräfte, Werkstoffe, Betriebsmittel und Wissen benötigt und Investitionen sind förderlich. Insbesondere zur Unterstützung in Geld- und Investitionsfragen ist der Realwirtschaft die Finanzwirtschaft zur Seite gestellt.
Aus dieser Beschreibung lässt sich ablesen, dass zur Erreichung des originären lebensdienlichen Ziels der Wirtschaft, der Befriedigung essenzieller und selbstverwirklichender Bedürfnisse, die Realwirtschaft der übergeordnete der beiden Sektoren sein sollte. Während dies in den früheren Jahrhunderten der Fall war, hat sich das Verhältnis inzwischen zu einer Dominanz der Finanzwirtschaft umgekehrt. Zu erkennen ist dies beispielsweise daran, dass das globale Anlagevermögen 2016 ungefähr viermal so groß war wie das Weltsozialprodukt, gemessen am nominalen BIP (vgl. Spremann & Gantenbein, Finanzmärkte, 2017, S. 80).
Die moderne Struktur des Wirtschaftens kennzeichnet sich durch Arbeitsteilung und Spezialisierung, wobei die Wirtschaftsordnung darüber entscheidet, wie wirtschaftliches Agieren organisiert ist und wie frei dieses ist. Die zwei Pole, zwischen denen sich das Spektrum der Wirtschaftsordnungen erstreckt, sind die Planwirtschaft und die freie Marktwirtschaft. Dabei bezeichnet erstere zentral organisierte Arbeitsweisen und vorgegebene Allokationen. Die Produktionstätigkeiten werden den Menschen zugewiesen und Produktionsmengen von einer übergeordneten, meist staatlichen, Behörde geplant und festgelegt. Der durch Arbeitsteilung notwendige Tausch von Gütern und Produktionsmitteln vollzieht sich somit auch innerhalb eines gesetzten Rahmens. In der Praxis hat sich eine autoritär gelenkte Wirtschaft letztlich als impraktikabel herausgestellt, wie am Untergang der UdSSR und anderer sogenannter realsozialistischer Staaten zu erkennen ist. Die global dominierende Wirtschaftsordnung ist heutzutage daher die Marktwirtschaft, bei der die Produktion und Allokation von Gütern dezentral über den Markt bzw. unzählige Teilmärkte, also über den Tausch via Angebot und Nachfrage geregelt wird (In den letzten Jahren hat die sozialistische Marktwirtschaft Chinas immer mehr an Bedeutung gewonnen. Diese kennzeichnet sich durch eine Integration des Marktes in eine Planwirtschaft und stellt damit eine Spezialform dar, was an dieser Stelle aber nicht weiterverfolgt werden soll.) Diese Ordnungsstruktur steht im Einklang mit dem modernen Individualismus, da jeder Einzelne selbst darüber entscheidet, welche Bedürfnisse er befriedigt und welche nicht. Neben dem bloßen Untergang des Antipols, gründet sich die angesprochene Dominanz also auch auf die Konformität der Marktwirtschaft mit dem modernen Denken. Denn im Fokus liegt hier die Freiheit des Einzelnen, das für ihn subjektiv Gute zu verfolgen; eine Grundposition des Liberalismus.
Global lassen sich historisch und aktuell diverse Ausprägungen finden. Traditionell stehen anglosächsische Regionen für eine Sichtweise des Laissez-faire, d.h. des „Laufen lassen“, des vollständigen Vertrauens in die Resultate, die der Markt hervorbringt. Speziell Margaret Thatcher (Britische Premierministerin 1979 – 1990) und Ronald Reagan (US Präsident 1981 – 1989) sind für eine Politik bekannt geworden, die den Staat hinter die Wirtschaft stellt und argumentiert, dass das wirtschaftliche Eigeninteresse der agierenden Individuen im freien Markt „aus sich selbst ohne jegliche staatlichen Eingriffe die allgemeine Wohlfahrt herauf“ führt (vgl. Küng, 2010, S. 111). Das meistgenannte Argument zur Stützung dieser Ansicht ist der Trickle-down-Effekt, nach dem es auch den am schlechtesten gestellten Mitgliedern einer Gesellschaft zu Gute kommt, wenn sich die Ressourcen derjenigen an der Spitze vergrößern. Eine weniger marktgläubige, aber dennoch grundsätzlich marktfreundliche Ansicht vertrat zum Beispiel Ludwig Erhard (Deutschlands Wirtschaftsminister 1949 – 1963 und Bundeskanzler 1963 – 1966), gemeinhin bekannt als der Vater der sogenannten sozialen Marktwirtschaft. Seiner Meinung nach soll ein marktwirtschaftliches, stabiles Preissystem einer ordnungspolitischen Ausrichtung unterliegen (Ordoliberalismus), die wirtschaftliche Entscheidungsträger symmetrisch zur Verantwortung zieht. Dies bedeutet, dass sowohl der Nutzen als auch der Schaden eines wirtschaftlichen Entschlusses vom Entscheider getragen werden (vgl. Haftungsprinzip nach Eucken, 2004, Kapitel XVI. VI.). Zusätzlich zielt eine soziale Marktwirtschaft auf eine wettbewerbsgerichtete Wirtschaft mit offenen Märkten, die im Zusammenspiel mit Sozialversicherungen und einer Mindestsicherung der Beschäftigten für einen sozialen Ausgleich sorgt.
Diese beiden Denkweisen über den Zusammenhang von Marktallokationen und dem Wohlstand von Gesellschaftsmitgliedern verdeutlichen das Spektrum, in dem sich die Aufgabe des Staats bzw. der Sozialpolitik innerhalb einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft bewegt. Der Wirtschaftsethiker Karl Homann unterscheidet in dieser Beziehung zwischen den folgenden vier Sichtweisen (vgl. Homan & Lütge, 2013, S. 53-55).
Sozialpolitik durch den Markt. Dies entspricht der oben beschrieben marktgläubigen Ansicht, in der das Marktergebnis das bestmögliche darstellt. Kritikwürdige Zustände gründen sich hiernach auf ein zu starkes Eingreifen des Staats.
Sozialpolitik gegen den Markt. In diese Richtung argumentierte Erhard, in dem er die Aufgabe des Staats darin sah, die „Wunden zu lindern und zu heilen, die Markt und Wettbewerb schlagen“ (vgl. Homan & Lütge, 2013, S. 53).
Sozialpolitik vor dem Markt. Der Nobelpreisträger J. M. Buchanan argumentiert für einen Verfassungsvertrag, der vor einer Zustimmung der Gesellschaft zur Marktwirtschaft beschlossen wird. Potenziell schwächere Gesellschaftsmitglieder stimmen einer solchen Wirtschaftsordnung nur zu, wenn ihnen vorher die Beteiligung an den erwirtschafteten Früchten zugesichert wird (vgl. Buchanan, 1984).
Sozialpolitik für den Markt. Unter anderem H.-W. Sinn plädiert dafür, soziale Versicherungen für die Gesellschaftsmitglieder anzubieten, mit dem Ziel, dass diese risikobehafteten Investitionen, die im Erfolgsfall zu Mehrertrag führen, offener gegenüberstehen. Mit den erzielten Gewinnen lassen sich dann in der Theorie die „Schadensfälle“ abfangen (vgl. Sinn, 1986).
Während die erste Sichtweise den Markt grenzenlos unterstützt, wollen die zweite und dritte Sichtweise dem Marktergebnis etwas entgegensetzen bzw. ihm zuvorkommen und zielen damit letztlich auf eine Umverteilung von Ressourcenab. Die vierte Sichtweise erkennt an, dass die Marktlogik nicht grenzenlos gut ist, ist aber dennoch davon überzeugt, dass sie in der Mehrzahl der Fälle den Wohlstand erhöht und dies dazu genutzt werden kann, einzelne negative Entwicklungen aufzufangen (vgl. Homan & Lütge, 2013, S. 56). Plädoyers für eine Sozialpolitik gegen und vor dem Markt vertreten dezidiert die Ansicht, dass „Märkte unweigerlich die Schutzlosigkeit der Armen ausbeuten und zu verschiedenen Formen von Missbrauch führen“ (vgl. Wright, Reale Utopien, 2017, S. 126).
Damit ein Unternehmen in einer auf Angebot und Nachfrage und damit auf Wettbewerb basierenden Marktwirtschaft bestehen kann, muss es seine Verbindlichkeiten erfüllen können. Übersteigen die Schulden das vorhandene Vermögen oder ist der Tatbestand einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit erfüllt, so wird in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet (vgl. die Insolvenzordnung (InsO) der BRD.). Gelingt es nicht, diese Situation zu bereinigen, verschwindet das Unternehmen vom Markt. Aufgrund der Tatsache, dass sich Solvenz von innen heraus am einfachsten durch Gewinne generieren lässt, sind Unternehmen entsprechend aus Existenzgründen dazu motiviert, Erträge zu erwirtschaften. Auf den Punkt gebracht ist „finanzieller Gewinn Bestandsvoraussetzung der einzelnen Unternehmen [in einer Marktwirtschaft] und damit Voraussetzung der Erfüllung von produktiven und von Dienstleistungsaufgaben“ (vgl. Mayntz, 2014, S. 9). Vor diesem Hintergrund besitzt das Ziel der Gewinnmaximierung also durchaus einen Sinn. Ein gewisses Maß an Gier, interpretiert als Gewinnstreben, scheint demnach aufgrund der Logik der Marktwirtschaft überlebensnotwendig zu sein. Wünschenswert ist dabei allerdings sicherlich eine Mäßigung in Richtung einer goldenen Mitte zwischen einem konstanten Gewinnsteigerungsbedürfnis und fehlendem Gewinnstreben, anstelle von einem strikten Verlangen nach Mehr. Der an dieser Stelle leicht zu erahnende Konflikt zwischen einzelwirtschaftlichen Verhaltensweisen, der Logik des Marktes und dem gesellschaftsdienlichen Ziel der Wirtschaft wird in diesem Blog noch genauer diskutiert werden.
Eng verzahnt mit dem Begriff der Marktwirtschaft und oft sogar fälschlicherweise synonym verwendet ist der Begriff des Kapitalismus. Eine identische Bedeutung besitzen diese beiden Bezeichnungen keineswegs, denn es gibt Kapitalismus zwar nicht ohne Marktwirtschaft, jedoch ist eine Marktwirtschaft ohne Kapitalismus durchaus denkbar, vgl. zum Beispiel die Konzepte in Wright, Reale Utopien, 2017. Nach Wright definiert sich Kapitalismus mittels der folgenden drei Prinzipien als eine bestimmte Form der Marktwirtschaft. Als erstes befindet sich das Kapital in Privatbesitz und wird anhand von persönlichen Ertragsperspektiven verteilt. Hierbei ist zu beachten, dass der Begriff Kapital, in Anlehnung an Marx, 1914, Maschinen, Bargeld, Löhne oder Profite bezeichnen kann. Das zweite definierende Prinzip ist, dass Unternehmen nicht der Kontrolle ihrer Beschäftigten unterstehen, sondern eben den Kapitaleigentümern gehören. Drittens definiert sich Kapitalismus über die Tatsache, dass die Verteilung der verfügbaren Arbeitskräfte über den Markt für Arbeit geschieht. Um sich möglichst viel Autarkie zu bewahren, sind Mitglieder innerhalb eines kapitalistischen Systems also dazu angehalten, möglichst viel Kapital anzusammeln, denn Kapital bedeutet Macht. „Definitionsgemäß ist im Kapitalismus nicht die Produktion von Waren, sondern die Vermehrung des Kapitals, also der Gewinn, der letzte Zweck des Handelns“, behauptet in diesem Zusammenhang Mayntz, 2014, S. 6. Da Kapital nicht unendlich verfügbar ist, folgt entsprechend, dass der Kapitalismus im besonderen Maße ein Konkurrenzdenken erwirkt, welches zunächst einmal sowohl positiv als auch negativ sein kann. Denn Konkurrenz kann förderlich sein, wenn sie Personen zur (Weiter-)Entwicklung ihrer Fähigkeiten anspornt, wovon letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert. Sie kann aber auch schädlich sein, wenn sie dazu führt, dass Errungenschaften nur noch relativ bewertet werden. In letzterem Fall führt sie zu einer Gesellschaft von relativen Gewinnern und Verlierern und somit zu einer destruktiv wirkenden Dichotomie. In welcher Ausprägung die Konkurrenz letztendlich gelebt wird, entscheidet die Politik bzw. die Gesellschaft.